a)langzeitarbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre
b)
c) Vermittlung betrieblicher Arbeitsplätze als Einstieg in das Berufsleben
d) Grundstruktur mit 5 Elementen: (1) Ansprache und Aufsuchen der arbeitslosen Jugendlichen durch Beratungsfachkräfte, (2) Erstellung und Umsetzung eines individuellen Entwicklungsplanes, (3) Akquisition von Arbeitsplätzen durch Fachkräfte bei den Kammern, (4) Passgenaue Vermittlung, Beschäftigung in einem Betrieb und Begleitung während der Beschäftigung und (6) Klärung des Verbleibs sechs Monate nach Beendigung der Beschäftigung.
Die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurde ab 2001 um die Partner Arbeitsämter sowie Städte und Gemeinden erweitert. Sie beteiligen sich an der Finanzierung des Lohnkostenzuschusses. Arbeits- und Sozialämter entscheiden über die Aufnahme von Jugendlichen in die Initiative. Ihre Zuweisung und ihre Finanzierungszusage sind die Voraussetzung zur Neuaufnahme von Jugendlichen. Der Zuschuss der Arbeitsämter zu den Lohnkosten beträgt 30 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes, die restlichen 40 % finanziert das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW. Jugendliche können aufgenommen werden, wenn sie ein Jahr arbeitslos sind, bzw. nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit, wenn sie einer besonderen Ansprache und Betreuung bedürfen.Je 12 bis max. 60 Jugendliche sollen durch eine Beratungsfachkraft begleitet werden. Die Jugendlichen werden mehrfach während der Beschäftigungsdauer im Betrieb aufgesucht, um auf mögliche Probleme reagieren zu können.
e) Einstieg in das Berufsleben und Verbleib. |  |